Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,
Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Somit müssen auch die aufgelegten Corona-Hilfen unter Beachtung des dafür ergangenen neuen Beihilferechts überdacht werden.
Welchen Problemstellungen dies für die aktive Antragstellung mit sich bringt, zeigt Ihnen das [icon type=“icon-acrobat“] Editorial Januar 2021.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg
Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

