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Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Somit müssen auch die aufgelegten Corona-Hilfen unter Beachtung des dafür ergangenen neuen Beihilferechts überdacht werden.
Welchen Problemstellungen dies für die aktive Antragstellung mit sich bringt, zeigt Ihnen das [icon type=“icon-acrobat“] Editorial Januar 2021.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Merian Forum in Nürnberg

Gerhard Weichselbaum
vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

 

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