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Verehrte/r Leser/innen unseres monatlichen Editorials,

Öffentliche Register wie Handelsregister oder Vereinsregister sind offenbar nicht genug!

Im Nachgang zur Einführung des Geldwäschegesetzes im Jahr 2017 wurde das elektronische Transparenzregister eingeführt. Was es mit diesem Register auf sich hat und ob sie gegebenenfalls davon betroffen sind, können Sie in meinem [icon type=“icon-acrobat“] Editorial Februar 2020 nachlesen.

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