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Verehrte/r Leser/innen, erinnern Sie sich noch an die Novemberausgabe 2018 dieser Editorialreihe?
Richtig, es ging um Urteil vom 10.04.2018 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), mit dem die Grundsteuer in ihrer bisherigen Ermittlung für verfassungswidrig erklärt wurde.
Erinnerlich ist dabei sicher noch die damit verbundene Vorgabe des BVerfG, bis Ende 2019 eine neue Regelung zu treffen.
Wir schreiben nun den 1. November 2019 und stellen einen Verfahrensstand fest, der Ihnen mit dem Editorial 11/2019 näher gebracht wird.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, dann lesen Sie unser [icon type=“icon-acrobat“] Editorial November 2019.

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